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Politik, Regierung, Parlament, Bundesverwaltung   29.03.2024 10:55:09

Meinungen über die Reform der Witwen- und Witwerrenten sind geteilt

Bern (awp/sda) - Die Meinungen über die Reform der Witwen- und Witwerrenten sind geteilt. Während einige Parteien und Organisationen in der Vernehmlassung einen ausgewogenen Entwurf begrüssen, befürchten andere Auswirkungen auf die Ärmsten und insbesondere auf die Frauen.

Die Änderung des AHV-Gesetzes soll eine Ungleichbehandlung von Witwern und Witwen korrigieren. Letztere erhalten derzeit eine lebenslange Rente, während Witwer nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes unterstützt werden.

Die Reform sieht vor, dass die Leistungen auf die Erziehungszeit ausgerichtet werden, unabhängig vom Familienstand der Eltern. Die lebenslangen Witwenrenten würden abgeschafft. Für Personen ohne unterhaltsberechtigte Kinder ist eine zweijährige Übergangsunterstützung vorgesehen.

Witwen und Witwer mit unterhaltsberechtigten Kindern würden bis zum 25. Lebensjahr des Kindes eine Rente erhalten. Für Personen über 58 Jahre, die in prekäre Verhältnisse geraten würden, sind Ergänzungsleistungen vorgesehen.

Für Rentner unter 55 Jahren würden die Renten zwei Jahre nach Inkrafttreten der Vorlage abgeschafft. Die derzeitigen Renten der über 55-Jährigen würden beibehalten. Auch Bezieher von Ergänzungsleistungen, die 50 Jahre oder älter sind, wären von der Revision nicht betroffen. In der AHV ist ein Ausgabenrückgang von 720 Millionen Franken vorgesehen. Der Bund wird seinerseits 160 Millionen einsparen.

Lebensbedingungen haben sich geändert

Pro Senectute unterstützt die Abschaffung der lebenslangen Rente, da dieses System auf nicht mehr gültigen Lebensumständen beruhe und die heutigen gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr widerspiegle. Der neue Fokus auf die Zeit der Kindererziehung sei daher nachvollziehbar.

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren (SODK) ist mit der grundsätzlichen Ausrichtung ebenfalls einverstanden. Statt den Anspruch auf eine lebenslange Rente unabhängig vom Bedarf zu gewähren, bemesse die Vorlage die Leistungen nach einem Todesfall nach den Umständen. Unverständlich ist für die SODK hingegen der Ausschluss von kinderlosen Paaren von der Überbrückungsrente.

Der Dachverband der Familienorganisationen Pro Familia lehnt die Reform derweil ab, "die auf dem Rücken der Frauen ausgetragen wird". Der Entwurf riskiere neue prekäre Situationen, deren Hauptopfer die Frauen seien, die ihre Erwerbstätigkeit reduziert hätten, um sich um ihre Familie zu kümmern.

Der Verein Aurora, die Kontaktstelle für Verwitwete mit minderjährigen Kindern, fordert derweil, dass laufende Renten von hinterlassenen Elternteilen wie bis anhin ausgerichtet werden. Bei zukünftigen Renten soll zudem auch hinterlassenen Elternteilen nach Vollendung ihrer Unterhaltspflicht eine mindestens zweijährige Übergangsrente eingeräumt werden.

Bürgerliche sehen ausgewogene Reform

Unter den Parteien betrachtet die FDP die Reform als ausgewogen. Sie beseitige eine Ungleichbehandlung von Männern und Frauen, sehe Übergangsleistungen vor und berücksichtige Härtefälle.

Auch die SVP begrüsst die Revision. Angesichts des Mangels an qualifizierten Arbeitskräften und der stetig steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen sei die Auszahlung einer lebenslangen, geschlechtsspezifischen Rente nicht mehr zeitgemäss. Die Partei begrüsst auch die geplanten Einsparungen.

Die Mitte begrüsst die Gesetzesrevision im Grundsatz. Die vorgesehenen Massnahmen würden den heutigen gesellschaftlichen Realitäten und Familienmodellen Rechnung tragen. Die Partei hält es für sinnvoll, dass sich der Leistungsanspruch auf "intensive" Phasen konzentriert.

Linke will keine Einsparungen

Auf der linken Seite begrüsst die SP, dass die Rechtsgleichheit zwischen Witwen und Witwern endlich gewährleistet und dass der Anspruch auf Leistungen für Eltern mit Betreuungspflichten garantiert werde. Die Partei lehnt jedoch die geplanten Einsparungen ab, "die auf dem Rücken von Personen, die sich bereits in einer prekären Situation befinden", ausgetragen würden.

Die Grünen lehnen den vom Bundesrat vorgeschlagenen Weg ebenfalls ab, da er die Leistungen für bestimmte Gruppen von Frauen verschlechtere. Die Partei vermutet, dass der Vorschlag nicht darauf abzielt, die Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern zu beheben, sondern vielmehr die Ausgaben des Bundes gegenüber der AHV zu senken.


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